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   BAG, 31.03.1966 - 5 AZR 516/65   

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https://dejure.org/1966,218
BAG, 31.03.1966 - 5 AZR 516/65 (https://dejure.org/1966,218)
BAG, Entscheidung vom 31.03.1966 - 5 AZR 516/65 (https://dejure.org/1966,218)
BAG, Entscheidung vom 31. März 1966 - 5 AZR 516/65 (https://dejure.org/1966,218)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Gratifikationszahlung - Rückzahlungsklausel

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 18, 217
  • NJW 1966, 1625
  • DB 1966, 906
 
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Wird zitiert von ... (45)Neu Zitiert selbst (5)

  • BAG, 27.06.2018 - 10 AZR 290/17

    Rückzahlung einer tarifvertraglichen Sonderzuwendung bei Ausscheiden bis zum 31.

    (aaa) Das Bundesarbeitsgericht hat in seiner bisherigen Rechtsprechung weder tarifvertragliche Bindungs- und Rückzahlungsklauseln mit einem Stichtag innerhalb des Bezugszeitraums beanstandet (vgl. BAG 12. Dezember 2012 - 10 AZR 718/11 - Rn. 41; 4. September 1985 - 5 AZR 655/84 - zu II 3 der Gründe, BAGE 49, 281) noch solche mit einem Stichtag außerhalb des Bezugszeitraums (vgl. BAG 11. Januar 1995 - 10 AZR 180/94 - zu II 3 der Gründe; 23. Februar 1967 - 5 AZR 234/66 - zu 4 der Gründe; 31. März 1966 - 5 AZR 516/65 - zu 3 der Gründe, BAGE 18, 217) .
  • BAG, 10.06.1980 - 1 AZR 822/79

    Grundsätze zur Herstellung und Wahrung des Verhandlungsgleichgewichts im

    In ähnlicher Weise hat auch das Bundesarbeitsgericht Grundsätze entwickelt - z. B. über die Befristung von Arbeitsverträgen, die Rückzahlung von Gratifikationen und Vorbehalte in Versorgungszusagen -, die zur Disposition der Tarifvertragsparteien stehen sollen (vgl. für viele: BAG 18, 217 = AP Nr. 54 zu § 611 BGB Gratifikation; AP Nr. 32 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag und zusammenfassend Wiedemann/Stumpf, TVG , 5. Aufl., Einleitung Rdnr. 144 ff.).
  • BAG, 10.06.1980 - 1 AZR 168/79

    Grundsätze zur Herstellung und Wahrung des Verhandlungsgleichgewichts im

    In ähnlicher Weise hat auch das Bundesarbeitsgericht Grundsätze entwickelt - z.B. über die Befristung von Arbeitsverträgen, die Rückzahlung von Gratifikationen und Vorbehalte in Versorgungszusagen -, die zur Disposition der Tarifvertragsparteien stehen sollen (vgl. für viele: BAG 18, 217 = AP Nr. 54 zu § 611 BGB Gratifikation; AP Nr. 32 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag und zusammenfassend Wiedemann/Stumpf, TVG, 5. Aufl., Einleitung RdNr. 144 ff.).
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